EGMR, Urteil vom 27.05.2004, Nr. 35584/02

Guliyer gegen Aserbaidschan – Art. 3 des ersten EMRK-Zusatzprotokolls

Das Recht auf freie und geheime Wahlen aus Zusatzprotokoll Nr. 1, Artikel 3 gilt nach seinem Wortlaut ausschließlich für Parlamentswahlen. Auf Präsidentschaftswahlen ist die Vorschrift weder direkt noch analog anwendbar.

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