Paradiso und Campanelli gegen Italien – Art. 8 EMRK
Die Kläger, ein italienisches Ehepaar, hatte ein Kind adoptiert, das durch eine russische Leihmutter geboren worden war. Das Kind wurde anschließend – unter Umgehung der dortigen Adoptionsbestimmungen – nach Italien verbracht.
Die italienischen Behörden namen das Kind daraufhin in Obhut und brachten es bei einer Pflegefamilie unter.
Die Kläger machten von dem EGMR geltend, dass dadurch ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 EMRK verletzt sei.
Der Gerichtshof sah die Klage nicht als begründet an.